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Kostenerstattung
Schritt für Schritt.

Für gesetzlich Versicherte in Deutschland: Hak ab, was du schon erledigt hast. Nichts davon wird gespeichert. Die Checkliste ersetzt keine Beratung, verbindlich entscheidet deine Krankenkasse.

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Vor dem Antrag
Die Privatpraxis
Der Antrag
Nach der Entscheidung

Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung durch Krankenkasse, Ärzt:in oder Psychotherapeut:in.

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Alle Antworten im Überblick.

Alles aus dem Wegweiser zum Nachlesen, ohne die Fragen zu beantworten.

Vor dem Antrag
  1. 1Psychotherapeutische Sprechstunde in einer Kassenpraxis. Dort wird festgestellt, ob eine Behandlung notwendig ist. Lass dir die schriftliche Empfehlung geben.
  2. 2Terminservicestelle kontaktiert. Über 116117 oder 116117.de. Notiere, was dir angeboten wurde.
  3. 3Absagen von Kassenpraxen dokumentiert. Name der Praxis, Datum, Art des Kontakts und genannte Wartezeit. Viele Kassen erwarten mehrere Anfragen.
Die Privatpraxis
  1. 1Praxis mit Approbation gefunden. Die Psychotherapeut:in muss approbiert sein und in einem Verfahren arbeiten, das die Kasse übernimmt.
  2. 2Bestätigung der Privatpraxis. Viele Kassen möchten eine Bestätigung, dass die Praxis dich behandeln kann, und Angaben zu Honorar und geplantem Umfang.
Der Antrag
  1. 1Antrag schriftlich gestellt, bevor die Therapie beginnt. Beginnt die Behandlung vor der Entscheidung, riskierst du, die Kosten selbst zu tragen.
  2. 2Unterlagen beigelegt. Empfehlung aus der Sprechstunde, Liste der Absagen, Bestätigung der Privatpraxis. Behalte Kopien.
  3. 3Frist im Blick. Die Kasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen.
Nach der Entscheidung
  1. 1Bei Ablehnung Widerspruch geprüft. Du kannst innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Unabhängige Patientenberatungen helfen dabei.

Was ist die Kostenerstattung?

Nach § 13 Abs. 3 SGB V muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer selbst beschafften Leistung übernehmen, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat. Für Psychotherapie bedeutet das: Findest du trotz Bemühungen keinen Platz bei einer Kassenpraxis, kann die Kasse die Behandlung in einer Privatpraxis bezahlen.

Die Kasse prüft jeden Antrag einzeln. Eine sorgfältige Dokumentation deiner Suche und ein Antrag vor Beginn der Behandlung sind deshalb wichtig.

Häufige Fragen.

Muss ich den Antrag vor Beginn der Therapie stellen?

Ja, das ist dringend zu empfehlen. Wer ohne Entscheidung der Kasse beginnt, riskiert, die Kosten selbst zu tragen.

Wie lange hat die Krankenkasse Zeit für die Entscheidung?

In der Regel drei Wochen, wenn ein Gutachten eingeholt wird fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).

Was kann ich tun, wenn die Kasse ablehnt?

Du kannst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen.

Quellen.

Geprüft im September 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Krankenkasse, Ärzt:in oder Psychotherapeut:in.

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