Wie komme ich zu einer
Therapie über die Krankenkasse?
Wähle dein Land und sieh Schritt für Schritt, wie du zu einer Psychotherapie auf Kassenkosten kommst.
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Frage 1 von 1
In welchem Land bist du versichert?
Brauchst du jetzt sofort Hilfe?
Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenlos und anonym für dich da. Im Notfall wähle 112.
- Österreich 142
- Deutschland 0800 111 0 111
- Schweiz 143
Alle Antworten im Überblick.
Alles aus dem Wegweiser zum Nachlesen, ohne die Fragen zu beantworten.
Deutschland: gesetzlich versichert
Eine Überweisung brauchst du nicht. Der Weg führt über die Sprechstunde zur Behandlung, die deine Krankenkasse genehmigt.
- 1Psychotherapeutische Sprechstunde: Ihr klärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Hilfe passt. Termine vermittelt auch die 116117.
- 2Akutbehandlung, falls nötig: bis zu 12 Termine zu je 50 Minuten, ohne Antrag bei der Kasse.
- 3Probatorische Sitzungen: Kennenlernen und Diagnostik, bevor die eigentliche Therapie beantragt wird.
- 4Antrag bei der Krankenkasse: Die Praxis stellt ihn gemeinsam mit dir. Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen.
- 5Kurzzeittherapie mit 12 bis 24 Stunden oder Langzeittherapie mit mehr Stunden, je nach Verfahren.
Österreich
Du kannst einen Kassenplatz bei einem Vertragspartner nutzen oder zu einer Wahltherapeut:in gehen und einen Kostenzuschuss bekommen. Die Schritte sind ähnlich.
- 1Erstgespräch bei einer Psychotherapeut:in aus der Liste des Gesundheitsministeriums oder Kontakt zur Clearingstelle deiner Kasse.
- 2Ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung, zum Beispiel bei deiner Hausärzt:in. Die Bestätigung gibst du deiner Therapeut:in.
- 3Die ersten 10 Sitzungen sind bewilligungsfrei.
- 4Ab der 11. Sitzung braucht es eine Bewilligung der Kasse.
- 5Bei Wahltherapeut:innen reichst du die bezahlten Honorarnoten für den Kostenzuschuss bei deiner Kasse ein.
Schweiz
Psychologische Psychotherapie läuft über die Grundversicherung, wenn eine Ärzt:in sie anordnet. Die Sitzungen werden in Blöcken angeordnet.
- 1Termin bei deiner Hausärzt:in, einer Kinderärzt:in oder einer Psychiater:in.
- 2Ärztliche Anordnung für höchstens 15 Sitzungen.
- 3Nach 15 Sitzungen tauschen sich Ärzt:in und Therapeut:in aus, eine zweite Anordnung für weitere höchstens 15 Sitzungen ist möglich.
- 4Nach insgesamt 30 Sitzungen braucht es eine Kostengutsprache der Krankenkasse mit einem ärztlichen Bericht.
- 5In einer Krise kann jede Ärzt:in mit Weiterbildungstitel einmalig bis zu 10 Sitzungen anordnen.
Warum der Ablauf so unterschiedlich ist
Jedes Land organisiert die Finanzierung von Psychotherapie anders. In Deutschland genehmigt die Krankenkasse Kontingente von Therapiestunden. In Österreich gibt es Kassenplätze und Zuschüsse, ab der 11. Sitzung mit Bewilligung. In der Schweiz ordnet eine Ärzt:in die psychologische Psychotherapie in Blöcken von höchstens 15 Sitzungen an.
In allen drei Ländern steht am Anfang ein Gespräch, in dem geklärt wird, welche Behandlung passt. Dieses erste Gespräch ist auch die Gelegenheit zu prüfen, ob du dich bei der Therapeut:in wohlfühlst.
Häufige Fragen.
Was ist die psychotherapeutische Sprechstunde?
In Deutschland der Einstieg in jede Psychotherapie auf Kassenkosten. Dort wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Behandlung sinnvoll ist.
Ab wann braucht es in Österreich eine Bewilligung?
Die ersten 10 Sitzungen sind bewilligungsfrei, ab der 11. Sitzung braucht es eine Bewilligung der Krankenkasse.
Wer darf in der Schweiz Psychotherapie anordnen?
Hausärzt:innen mit dem Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin, Kinderärzt:innen, Psychiater:innen, Kinder und Jugendpsychiater:innen sowie Ärzt:innen mit dem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin.
Quellen.
Geprüft im September 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Krankenkasse, Ärzt:in oder Psychotherapeut:in.
Weitere Wegweiser.
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Fragebogen und Vermittlung sind für dich kostenlos.